Hunde auf ihre jagdliche Brauchbarkeit zu prüfen, unabhängig von der Rasse und unabhängig davon, ob Zuchtpapiere vorliegen, das ist die Philosophie des VBJ.
Geprüft wird der Ausbildungsstand des Hundes unter den Gesichtspunkten des Tierschutzrechts. Mit dem Bestehen der Prüfung wird grundsätzlich eine jagdliche Mindestbrauchbarkeit bestätigt.
Doch nur ständiges Üben und damit einhergehend eine Weiterentwicklung der Fähigkeiten des Hundes, führt zu einem zuverlässigen Gespann beim Einsatz im Jagdbetrieb.
Der VBJ ist hier ein Partner, um den Leistungsstandard von Hundeführer und Hund aufzuzeigen.